
4 days ago
Darf man noch mit „nachhaltig“ werben?
Die Rechtsanwältin über neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung, die Zukunft von Gütesiegeln und die Frage, was Unternehmen künftig noch als „grün“ oder „klimaneutral“ bewerben dürfen. Gabriela Staber ist bei CMS Rechtsanwälte unter anderem auf Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisiert und berät Unternehmen zur EmpCo-Richtlinie, deren neue Vorgaben ab 27. September 2026 in Österreich gelten sollen. Im Zentrum des Gesprächs steht die Frage, wie sich Greenwashing verhindern lässt, ohne dass Unternehmen auf die Kommunikation ihrer tatsächlichen Umweltleistungen verzichten müssen. Staber erklärt, warum pauschale Umweltaussagen genauer begründet werden müssen, weshalb CO₂-Kompensation ein Produkt nicht mehr zum „klimaneutralen“ Produkt machen darf und welche Anforderungen künftig für Nachhaltigkeitssiegel gelten.
Besonders für Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelbetriebe wird es konkret: Was braucht ein glaubwürdiges Gütesiegel, wann kann die Bezeichnung „Bio-Hotel“ problematisch werden und weshalb können selbst Bilder von grünen Wiesen oder die Aufmachung einer Verpackung eine irreführende Umweltaussage vermitteln? Auch mögliche Klagen, Übergangsregelungen und erste Schritte für Unternehmen kommen zur Sprache.
Aufgezeichnet wurde die Folge bei Hans & Fritz, dem Heurigen von Fritz Wieninger in den Wiener Weingärten. Wieninger serviert zwischendurch Beef Tatar und Ceviche aus der Küche von Juan Amador sowie einen Grünen Veltliner vom Steinberg. Als Obmann von respekt-BIODYN spricht er außerdem über unabhängige Kontrollen im Weinbau und den bürokratischen Aufwand, den mehrfach durchgeführte Prüfungen für kleinere Betriebe bedeuten.
🔗 Gabriela Staber: https://cms.law/de/aut/people/gabriela-staber
🔗 Wieninger am Nussberg: https://gaumenhoch.at/gastronomie/wieninger-am-nussberg/
🔗 respekt-BIODYN: https://www.respekt-biodyn.bio/de/gemeinschaft.html








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